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Canisius und Phat Hue: Sex und Missbrauch in Kirche und Buddhismus (Teil 2)

Heute hatte ich einen Kommentar von "Renge" zu prüfen. Ich schalte Kommentare selbst frei. Wenn sie mir nicht besonders zusagen, sollten sie natürlich nicht anonym sein, ein Realname wäre dann hilfreich. In seinem Kommentar meinte dieser Leser, ich würde hier etwas nicht auseinanderhalten - Gewalt und die Tatsache, dass es sich am Canisius-Kolleg um Kinder/Jugendliche gehandelt habe, sowie auf der anderen Seite Taten unter Erwachsenen, die "nicht gewaltsam" zustande gekommen seien. Ein solcher Kommentar macht mich stutzig, und ich muss den Leser "Renge" da vor sich selbst schützen: Wie kann er das denn wissen, wenn er die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht kennt? Im Falle Canisius sind die Fälle jedenfalls verjährt, wie man liest. 

Ich persönlich halte nichts von künstlichen Altersgrenzen. Einmal wurde ich, als Student, von einem Türsteher aus einem anderen Kulturkreis bei einem universitären Partyevent kontrolliert - u.a. mit einem Griff in den Schritt. Das passte mir gar nicht. Ich  fühlte mich beschmutzt, er hatte meine Schamgrenze verletzt, ich erklärte es ihm. Er sah es nicht ein. Ich wartete ab, bis er Dienstschluss hatte, und erklärte es ihm noch mal - so, dass er es verstand. Diese Geschichte erwähne ich gern, wenn jemand meint, man könnte sexuelle Übergriffe auf Erwachsene verharmlosen, nur weil sie per definitionem mit 18 Jahren einer anderen Kategorie Mensch angehören sollten. Mönche und Nonnen stehen in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zum Abt, und ich sähe hier ein öffentliches Interesse beim Vorliegen etwaiger sexueller Nötigung - so wird es nämlich genannt, wenn es unter Erwachsenen stattfindet, einer aber nicht einverstanden ist. Dazu gehört nach § 177 StGB auch die "Ausnutzung einer schutzlosen Lage". Juristisch wird dies in einem Atemzug mit Gewalt und Androhung von Gewalt genannt. Ganz abgesehen von der "psychischen Gewalt", die ganz offensichtlich Menschen empfinden, wenn sie von einer Person, zu der sie naturgemäß "aufschauen", der sie Vertrauen schenken, manipuliert oder einfach übertölpelt werden. Das Ganze ist also schon darum vergleichbar, weil diese Priester nur die Chance haben kraft ihres Amtes - und nicht selten genau darum dieses Amt anstreben. 

In den seltsamen, durchnummerierten Zen-Kursen der Pagode Phat Hue ("Generation 1-12") werden ferner, unter Beteiligung einer Psychologin, Menschen dazu animiert, u.a. auch von ihren Missbrauchserfahrungen zu sprechen. Das Angebot ähnelt offenbar stark einem psychotherapeutischen, womit wir uns schon § 174c StGB nähern, der sexuellen Missbrauch an Personen, die zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut sind, unter Strafe stellt. Wenn also ein Priester sich z.B. Missbrauchserfahrungen von Teilnehmern seiner Kurse anhörte und diese dann gewissermaßen reinszenierte und behauptete, die Betroffenen so heilen zu wollen, was wäre das denn anderes als - gemäß seiner eigenen Aussage - eine solche Form von  therapeutischer Behandlung? Bei der niemals Sex zwischen dem (in diesem Fall selbst ernannten) Therapeuten und den ihm Anvertrauten stattfinden sollte? Die Staatsanwaltschaft, sowohl in Mannheim wie in Frankfurt (wenn nicht auch schon anderswo), sollte hier aufpassen, nicht das öffentliche Interesse zu übersehen. 

Ich möchte überleiten zu einem Thema, das hier auch noch weiterer Beiträge bedarf. Dem Vinaya. Dem Moralkodex für Ordinierte. Nach diesem ist es ein Sanghadisesa, also ein Vergehen der - so nenne ich es mal - zweitschwersten Art, das mindestens zwei "Zusammentreten des Ordens" erfordert. Das erste von  insgesamt 13 Sanghadiesesa lautet nämlich: "Willkürlich herbeigeführter Samenerguss, außer während eines Traumes, ist ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht." Es ist doch tatsächlich möglich, dass buddhistische Ordinierte hier nicht unterscheiden zwischen der Masturbation (an sich selbst) und dem Rumfummeln an anderen. Da haben wir schon das erste Problem. Die ordensinterne Strafe dafür, dass ein Abt z.B. an seinen jungen Mönchen oder Nonnen herumfummelt, lautet: so lange den niedrigsten Rang im Tempel einzunehmen, wie man geschwiegen hat (was im geschilderten Falle von Thien Son übrigens dann gut zwei Jahre wären und natürlich nicht mit dem Amt des Abtes vereinbar ist). 

Selbstverständlich sehe ich, dass es einen bedeutenden Unterschied macht, ob jemand beim Sex penetiert (wird) oder nicht. Ein wichtiges Kriterium ist jedoch auch die Zustimmung. Fehlt die Zustimmung des Erwachsenen, kann auch dies zurecht bestraft werden, unabhängig von jeder Penetration. Leider ist hier die buddhistische Vinaya-Ethik etwas schwammig. Während noch die ungewöhnlichsten Fallbeispiele für Sex aufgezählt werden, die es zu ahnden gilt (z.B. Kopulieren mit Affen oder auch nur mit einem Erdloch, wie in Bertoluccis Film 1900 - was, weil es als Penetration gilt, ebenso ein schwereres Vergehen darstellt wie wenn sich einer mit überdimensioniertem Schwanz selbst penetriert, und dann ein Parajika wird, ein Vergehen, das "zu Fall bringt" und den Ausschluss aus der Sangha bedeutet!) - während all dies also akribisch verzeichnet wird, erwecken Ordinierte gern den Eindruck, mit dem Sex untereinander könnten sie davonkommen. Wie oft habe ich gehört, dass in tibetischen Klöstern die gegenseitige Masturbation eher die Regel als die Ausnahme sei? Auf keinen Fall könnte man sich, so verständlich die sexuellen Bedürfnisse auch sind (doch dazu später mehr), noch länger auf die Spendenwilligkeit der Laien verlassen, wenn wirklich klar wäre, was hinter Klostermauern abgeht.

Möglicherweise versteht man jedoch einfach ein Wort falsch.

M(a)ithunadhamma ist  die Bezeichnung für den Sex, der zum Ausschluss aus der Sangha führt. M(a)ithunadhamma beinhaltet von seiner Ethymologie her zwei Menschen. Ich weiß nicht, seit wann genau, aber in der Auslegung der Fallbeispiele ging man fehl, als man die Sexualakte, die jemand sich selbst penetrierend zufügt, als Parajika auf die gleiche Stufe wie die sexuellen Handlungen an/mit anderen stellte. M(a)ithuna geht alleine nicht. Tatsächlich ist es ein schwerwiegenderes Vergehen, einen anderen gegen seinen Willen in seine sexuellen Gelüste hineinzuziehen, als sich - auf welche Art auch immer - ganz für sich zu befriedigen. Das leuchtet heute ein, und man muss es bereits damals gewusst haben, als der Vinaya verfasst wurde. Der einzige Grund für die Entstellung in der Vinaya-Auslegung dürfte darin liegen, dass schon früh unter den Ordinierten das Bedürfnis bestand, sich zumindest gegenseitig befummeln zu können - ob mit oder ohne Zustimmung. Und dafür mit einer Art Bußverfahren davonzukommen. Das ist der eigentliche Skandal. 

Ich schlage hiermit Ordinierten, die eine solche Auslegung unterstützen, öffentlich den Vinaya um die Ohren.

Und ich weise darauf hin, dass im ursprünglichen Vinaya keine Kindermönche vorgesehen waren. Dem Abt der Pagode Phat Hue untersteht jedoch auch ein kleiner Junge. Ein kleiner Junge, dem einst von diesem Abt eingeredet wurde, er wäre die Wiedergeburt eines verstorbenen Mönches (als wäre man in tibetischen Gefilden ...) Das ist nicht in Ordnung. Es hat natürlich auch nichts mit Zen zu tun. Es wirft ein seltsames Licht aufs Jugendamt. Und es ist auch nicht in Ordnung, dass die vietnamesische Gemeinde dies duldet.

Kommentare

  1. Vielen Dank Guido! Bitte halte uns stets auf dem Laufenden mit Thich Thien Son! Sonst passiert genau das, was der Pseudo-ZEN-Meister sich erhofft, nämlich, dass dieses Thema totgeschwiegen wird.....

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  2. Wie kommt es, Guido, dass Du Dich im Forum über Zensur beschwerst, es hier aber selbst tust?

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  3. Ganz einfach - dies ist kein allgemein zugängliches Forum, sondern eine Privatseite. Und Leute wie du posten grundsätzlich anonym, verstecken ihre Meinungen oder sogar Gehässigkeiten hinter der Anonymität. Wenn jemand seine Identität preisgibt, sieht die Sache für mich schon ganz anders aus. Dann sind die meisten aber ganz brav. Ich gebe hingegen meine Identität und Verantwortung auch in Foren stets an - auch, wenn ich vom Leder ziehe und persönlich werde. Das ist es: Man kann mich stets haftbar machen.

    Schließlich ist ein Blog auch nicht geeignet für lange Diskussionen. Dazu gibt es Foren.
    Man sollte die rechten Maßstäbe kennen.

    Hosenscheißer brauche ich hier nicht.

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