(recycled aus einem Forum, Stand der Recherche: Herbst 2009)
Vorneweg, um meine Angaben zu verifizieren: Man bekommt Infos zu Vereinen unter handelsregister.de. Kosten: 4,50 Euro. Manchmal auch die Satzung. In diesem Fall nicht. Dann bestellt man sie beim zuständigen Amtsgericht, in diesem Fall: AG Frankfurt. Kosten: 12 Euro.
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Es geht um den Verein "Deutsch-Vietnamesische Buddhistische Gemeinde e.V." (VR 12372), der hinter der Frankfurter Pagode Phat Hue steht.
Ich werde nun einige Auffälligkeiten der Satzung mitteilen, auf die sich jeder selbst seinen Reim machen darf.
1) Vorgeschaltet sind der Satzung zwei Blätter mit Präambel zur "Buddhistischen Philosophie" und zum "Buddhistischen Bekenntnis", wo u.a. auch steht: "Ich will mich bemühen, ... keine unheilsamen sexuellen Beziehungen zu pflegen."
2) Die erste Fassung stammt vom 27. Mai 2001. Unterschrieben mit sieben vietnamesischen Namen für den Vorstand.
3) In § 5, Abs. 2 heißt es, der Verein werde durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder Vizevorsitzende. "Sie dürfen eine Summe von 1.000 DM (511,29 €) für jede Aktion verwenden. Bei Ausgaben über 1.000 DM (511,29 €) brauchen sie die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder."
4) "Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die an 6 (sechs) theoretischen Religionsunterrichtsstunden des Vereins teilgenommen haben."
5) Unter § 10, Abs.2 Auflösung des Vereines steht: "Bei der Auflösung ... des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Kongregation der Vereinigten Buddhistischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland e.V."
6) Bereits am 21.01.2003 wird die Satzung entscheidend geändert, und zwar in Anwesenheit von 7 "Vereinsmitgliedern" (nicht Vorstandsmitgliedern!). § 5, Abs. 2 zur Beschränkung der Rechtsgeschäfte auf 511,29 Euro wird ERSATZLOS GESTRICHEN.
7) Am 19.10.2003 wird Mai Huy Giang Tran alias Thich Thien Son zum "Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit". Und: "Der Ehrenvorsitzende ist zugleich das beratende Organ." (Dies war in der ersten Satzung noch ausgeschlossen!)
8) Folgerichtig wird ein weiterer Passus gestrichen, nämlich der, dass bei vorzeitigem Ausscheiden des Vorsitzenden (also Thich Thien Son) ein neuer gewählt werden müsse. Der kann ja nicht mehr vorzeitig ausscheiden.
9) § 10, Abs. 2 zur gemeinnützigen Verwendung des Geldes bei Auflösung des Vereines wird "ERSATZLOS GESTRICHEN"!
10) Es dauert bis zum 27.Mai 2008, bis das Finanzamt bei einer Steuerprüfung anmerkt, dass dies nicht zulässig sei. § 10 wird wieder geändert:
"Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ODER BEI WEGFALL SEINES STEUERBEGÜNSTIGTEN ZWECKES fällt das Vermögen des Vereins an den Vietnamesischen Buddhistischen Flüchtlinge in Nordrhein Westfalen e.V. [SIC!] ..."
11) Interessant vielleicht noch, dass der komplette Gewinn aus 2008 für das Projekt Buddhas Weg zurückgestellt wurde (das Unterrichtshaus im Odenwald, das 1,7 Mio. gekostet haben soll).
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Also, die Manöver waren:
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Es geht um den Verein "Deutsch-Vietnamesische Buddhistische Gemeinde e.V." (VR 12372), der hinter der Frankfurter Pagode Phat Hue steht.
Ich werde nun einige Auffälligkeiten der Satzung mitteilen, auf die sich jeder selbst seinen Reim machen darf.
1) Vorgeschaltet sind der Satzung zwei Blätter mit Präambel zur "Buddhistischen Philosophie" und zum "Buddhistischen Bekenntnis", wo u.a. auch steht: "Ich will mich bemühen, ... keine unheilsamen sexuellen Beziehungen zu pflegen."
2) Die erste Fassung stammt vom 27. Mai 2001. Unterschrieben mit sieben vietnamesischen Namen für den Vorstand.
3) In § 5, Abs. 2 heißt es, der Verein werde durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder Vizevorsitzende. "Sie dürfen eine Summe von 1.000 DM (511,29 €) für jede Aktion verwenden. Bei Ausgaben über 1.000 DM (511,29 €) brauchen sie die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder."
4) "Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die an 6 (sechs) theoretischen Religionsunterrichtsstunden des Vereins teilgenommen haben."
5) Unter § 10, Abs.2 Auflösung des Vereines steht: "Bei der Auflösung ... des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Kongregation der Vereinigten Buddhistischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland e.V."
6) Bereits am 21.01.2003 wird die Satzung entscheidend geändert, und zwar in Anwesenheit von 7 "Vereinsmitgliedern" (nicht Vorstandsmitgliedern!). § 5, Abs. 2 zur Beschränkung der Rechtsgeschäfte auf 511,29 Euro wird ERSATZLOS GESTRICHEN.
7) Am 19.10.2003 wird Mai Huy Giang Tran alias Thich Thien Son zum "Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit". Und: "Der Ehrenvorsitzende ist zugleich das beratende Organ." (Dies war in der ersten Satzung noch ausgeschlossen!)
8) Folgerichtig wird ein weiterer Passus gestrichen, nämlich der, dass bei vorzeitigem Ausscheiden des Vorsitzenden (also Thich Thien Son) ein neuer gewählt werden müsse. Der kann ja nicht mehr vorzeitig ausscheiden.
9) § 10, Abs. 2 zur gemeinnützigen Verwendung des Geldes bei Auflösung des Vereines wird "ERSATZLOS GESTRICHEN"!
10) Es dauert bis zum 27.Mai 2008, bis das Finanzamt bei einer Steuerprüfung anmerkt, dass dies nicht zulässig sei. § 10 wird wieder geändert:
"Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ODER BEI WEGFALL SEINES STEUERBEGÜNSTIGTEN ZWECKES fällt das Vermögen des Vereins an den Vietnamesischen Buddhistischen Flüchtlinge in Nordrhein Westfalen e.V. [SIC!] ..."
11) Interessant vielleicht noch, dass der komplette Gewinn aus 2008 für das Projekt Buddhas Weg zurückgestellt wurde (das Unterrichtshaus im Odenwald, das 1,7 Mio. gekostet haben soll).
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Also, die Manöver waren:
- Wegfall der Beschränkung der Ausgaben;
- unkündbarer Ehrenvorsitz von Thich Thien Son;
- unkündbarer Ehrenvorsitz von Thich Thien Son;
- Verfügungsgewalt über das gesamte Vermögen durch Thich Thien Son und lediglich ein weiteres Vorstandsmitglied, wobei Thich Thien Son zu seinem eigenen Berater gemacht wurde;
- Versuch, die gemeinnützige Verwendung des Vermögens im Falle einer Auflösung des Vereines untern Tisch fallen zu lassen.
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