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Genpo Döring in U-Haft

Genpo Döring, einer der wenigen mir sympathischen Zen-Vertreter mit einer meines Wissens brauchbaren Grundausbildung im Rinzai, sitzt seit einiger Zeit wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs in U-Haft. Die Ereignisse sollen sich laut einer Flüchtlingsfamilie (der die Abschiebung drohte!) in den Jahren 2014 und 2015 zugetragen haben, also offenbar vor seinem Schlaganfall. 

Ich bin gespannt, wie diese Geschichte ausgeht, und hoffe, dass er nicht von seiner Familie und seinem buddhistischen Umfeld fallen gelassen wird. Für heute hatte ich einen Beitrag über Donald Trump geplant, muss aber einräumen, dass mich diese Nachricht über Genpo einfach mehr bewegt. Genpo war einst Polizist, und es spricht natürlich erst einmal für unseren Rechtsstaat, dass hier nicht geklüngelt wird. 

Auf der anderen Seite frage ich mich schon jetzt, wie es dann sein kann, dass TTS nicht in U-Haft sitzt, unter dessen Schülern sich laut Tenzin Peljor bzw. einem Mönch der Pagode Phat Hue auch der damalige Polizeipräsident befunden haben soll. Ist damit etwa Achim Thiel (korrigiert)  gemeint, der 2014 vorzeitig in Ruhestand ging?

Gibt es da einen Zusammenhang? Sind Ermittlungen behindert worden? 

Ach, was heißt schon "bewegt". Mir reicht's jetzt. Ich habe ein paar Menschen kontaktiert, die sich diese Frankfurter Vertuschungskacke nun mal genauer anschauen dürften. Mich macht es immer wieder wütend, wenn es Leuten, deren Job es ist, zu differenzieren, an Unterscheidungsfähigkeit mangelt. Dank Genpo ist das Fass nun übergelaufen. Aber nicht in Augsburg, sondern in meiner Heimatstadt. Schade, dass ich den Antwortbrief der ehemaligen OB Petra Roth nicht zur Hand habe, ich würde gern mal daraus in Sachen Phat Hue und TTS zitieren. 

Jetzt kracht es hier mächtig vom Himmel her. Wie passend. Mögen alle Götter und Bodhisattvas mit mir wütend sein ...



Kommentare

  1. es scheint mir, dass das übergriffs-thema auch für d.trump ein aktuelles werden könnte,bzw. deren auswirkungen auf ihn jetzt zu kommen könnten.

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  2. Von einem "auch" rede ich nicht. Sat1 hat laut Google-Suche in seiner Wortwahl eine Vorverurteilung in Bezug auf Genpo verübt, typisch für das heutige Klima und widerwärtig.

    Mein Beitrag zu Trump wird sicher nicht in diese Richtung gehen.

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  3. Namaste!

    Für den Buddhismus in Deutschland und für Genpo kann ich nur hoffen, dass da jemand dieses Verfahren nutzt um sich so ein paar Monate weiteren Aufenthalt als Kronzeuge erschleichen zu können.

    Ansonsten heiβt das Wort dann leider immer "menschenmöglich"...

    < gasshô >

    Benkei

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  4. mit "auch" meinte d.trump und(auch)tts.
    für genpo gilt „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ (Wikipedia)

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  5. "Ich bin gespannt, wie diese Geschichte ausgeht" - Wie ist die Geschichte ausgegangen?

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  6. http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Staatsanwaltschaft-klagt-Zen-Priester-wegen-Kindesmissbrauchs-an-id41106891.html

    Zu diesem Artikel und etwa zur diesbzgl. Diskussion im Forum "Buddhaland" ist folgende Lesewarnung zu geben:

    1) Eine Anklageschrift ist kein Urteil. Bei etlichen Sexskandalen ist die Anklage schon in sich zusammengefallen.

    2) Zur Zählung der Bilder, die man fand, muss man vorbeugend sagen, dass die Presse gemeinhin den Ausdruck "pornografisch" für alle Arten erotischer oder Nacktaufnahmen benutzt, unabhängig davon, ob sie legal sind oder nicht (siehe z.B. den Fall Edathy). Hundert legale Akaufnahmen von ein und dem gleichen Model etwa von einer renommierten Fotografin wie Sally Mann würden in einem solchen Artikel also schnell zu "hundert (kinder)pornografischen Bildern" usw. Die verlinkte Zeitung spricht hingegen nur von "Bildern" - nachdem sie zuvor noch "Schriften" erwähnte - und überlässt den Rest der wilden Fantasie von Lesern, was inzwischen leider üblich ist (es könnte sich aber auch um Bilder von Schulfesten handeln usw., bei den Schriften um einschlägige Mangas etc.). Um dies zu vermeiden, sollte man konkreter berichten und StA und Polizei auf konkretere Angaben festnageln. Die anfangs aufgezählten Straftaten rechtfertigen keinesfalls die später genannte mögliche Höchststrafe von 15 Jahren, sondern deuten auf ein wesentlich geringeres Strafmaß hin. Auch welche Taten nun vom Beschuldigten eingeräumt wurden, wird nicht gesagt, u. U. sind es lediglich eigene Aufnahmen. Das Ziel solcher schlampig geschriebener Artikel ist stets dasselbe, den Leser möglichst zu fesseln und moralisch zu entrüsten.

    3) Eine fragwürdige Diskussion dazu hat sich auch im Forum "Buddhaland" entsponnen. Dort werden (von offensichtlich selbst Betroffenen) wieder einmal etliche Begriffe durcheinandergebracht. So ist es z.B. unwahrscheinlich, dass ein verheirateter Familienvater "pädophil" ist, denn eine solche Veranlagung beschränkt sich, wie der Name schon sagt, auf eine vorpubertäre Altersgruppe. Da es sich bei den Geschädigten hier nur um Jungen handeln soll, ist auch die Behauptung falsch, in den meisten Fällen würden diese lebenslang unter den Vorfällen leiden. Zum einen kommt es auf das Ausmaß der Taten entscheidend an, zum anderen haben Metastudien (wie von Rind, Bauserman et al.) ergeben, dass bei Jungen die überwiegende Mehrheit keine langfristigen Schäden berichtet.

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  7. 4) Ein wirkliches Trauerspiel ist, zu sehen, wie sich in jenem Forum Buddhisten in genau das verstricken, was zu ihrer Entrüstung, Ernüchterung und Enttäuschung führt. Im Zen (Chan) zumindest war von Anfang an klar, dass eine "Meisterschaft" nicht mit einem besonders edlen Verhalten einhergehen muss. Da schlugen sich frühe Meister den Arm ab, zerteilten eine Katze oder zogen später als Shaolinmönche mit in Kriege. Da der Meister, der einem Schüler irgendeine Autorität verleihen soll, genauso fehlbar wie sein Schüler ist, kann er natürlich auch meist den Schüler weder komplett durchschauen noch in die Zukunft sehen noch seine Ermächtigung von dessen moralischer "Reinheit" abhängig machen. Dharma-Übertragung im Zen geschieht traditionell und idealerweise dann, wenn der Schüler so weit ist, seine Gedankenströme und Handlungen völlig bewusst durchschaut zu haben und also auch willentlich gegensteuern zu KÖNNEN. Dharma-Übertragung kann niemals geschehen, wenn der Schüler nur noch in der Lage ist, EIN einziges bestimmtes Verhalten zu zeigen - denn dies wäre der Beweis seiner Unfreiheit. Jedes Menschen Entwicklung unterliegt jedoch dem Wandel, und selbst wenn es etwas wie ein momentäres "Erwachen" gibt (das möglicherweise von einem Meister bestätigt wird), kann dieser Augenblick der "Befreiung" keine Garantie sein, dass die darauf folgende (fortgesetzte) Übung des Befreitseins gelegentliche Aussetzer erfährt.

    5) Vom Beschuldigten kann m.E. nicht gesagt werden, dass er sich für etwss Besseres hielt. Was ich weiß ist, dass er sich aufgrund seiner eigenen offensichtlich recht ordentlichen Schulung schon gegen falsche Zen-Meister auch gerichtlich zur Wehr setzte, aber das macht an sich schon Sinn. Falsch ist hingegen, wie etwa Christoph Hamacher dies tut, mit einem rhetorischen Trick etwas als Zen-Dogma zu postulieren, was es nie gab (nämlich die moralische Überlegenheit des Zen-Meisters), nur um dann damit gegen alle möglichen Lehrer zu wettern und diese in einem Atemzug zu nennen (obwohl sie zum großen Teil - im Gegensatz zu D. - nie angeklagt wurden und im Einzelnen auch recht unterschiedlich auffällig wurden).

    Andere, wie Sudhana (der auch an traditioneller Zertifizierung festhält, obwohl diese nun gerade keinerlei Aussagekraft bzgl. der Moralität eines Schülers hat), bringen sogar die Gerechtigkeit des Karma ins Spiel, wenn sie spekulieren, dass es einem ehemaligen Polizisten, der auch noch herzkrank sei und als "Kinderschänder" im Gefängnis säße, nun dort besonders schlecht gehen dürfe. Es ist anzunehmen, dass, würde es solche Theoretiker einmal selbst treffen, sie mit einem ebensolchen befangenen Geist in der Zelle säßen. D. hingegen ist zu wünschen, dass er das, wofür er Übertragung bestätigt bekam, im Gefängnis lebt und davon auch seine Mitgefangenen profitieren werden.

    6) Nicht überraschen kann dann auch die einhellige Zustimmung in Hinblick auf Sanktionsmaßnahmen gegen den Zenlehrer. Dabei sollte man doch von einer Gemeinschaft, aus deren Mitte ein wichtiges Mitglied in Schwierigkeiten steckt, nun gerade erwarten können, dass sie sich nicht auch noch "unmoralisch" verhält und mit dem Beschuldigten nichts mehr zu tun haben will. Das Gleiche gilt für seinen japanischen Leher Hozumi: Wenn Hozumi nun Genpo Döring fallen lässt, taugt er nichts. Stattdessen sollte er mal eine Weile mit ihm im Gefängnis SITZEN.

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  8. Verhandlungstermine am Landgericht Augsburg (Jugendkammer):

    Die Kammer hat zur Klärung des Falles außer am 16.6. noch Termine für den 30.06., 4.7., 7.7., 11.7., 12.7., 13.7, 31.7., 1.8., 2.8., 3.8., 4.8. und 7.8.2017 festgelegt. Es sind über 40 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Die Termine beginnen regelmäßig um 9 Uhr im Sitzungssaal 170 in der Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg. Lediglich am 11.7. beginnt die Sitzung um 14 Uhr, am 3. und 7.8.2017 jeweils um 13:30 Uhr. (aus einer Presseerklärung des Gerichts, gezeichnet von Dr. Claus Pätzel)

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  9. http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Wie-ein-Zen-Priester-zum-Angeklagten-wurde-id41689396.html

    Natürlich ist ein Journalist da auch auf die Einzelheiten angewiesen, die man ihm von der Staatsanwaltschaft durchreicht, aber: Als hätte er hier mitgelesen, hat er nun in geradezu vorbildlicher Weise die Details der Anklage aufgeführt und diese nachvollziehbar gemacht. Nicht nur scheinen die Ermittlungsbehörden gut gearbeitet zu haben, es gibt sogar einen Zeugen aus Genpos unmittelbarem Zen-Umfeld. Es bleiben natürlich reihum Fragen zur Motivlage, und man muss es aushalten, dass hier recht umfassend das umtriebige Sexualleben eines Angeklagten selbst in Einzelheiten geschildert wird, die nicht unbedingt mit dem Fall zu tun haben dürften.

    Ich werde das zum Anlass nehmen, in Bälde - nach meinem letzten eher zusammenfassenden Beitrag - im Detail anhand der Zentradition aufzuzeigen, was vom Zen-Weg zu erwarten sein kann und was nicht und warum immer wieder so genannte Zen-Lehrer oder "Meister" in solche Skandale verwickelt sind und welche Konsequenzen wir daraus ziehen sollten.

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  10. In diesem Zusammenhang fällt zudem auf, was sich da in der letzten Zeit alles an Sexskandalen in Augsburger Politikerkreisen zusammenbraute:
    Der Fall Peter Grab: http://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/politik/was-ist-dran-an-den-schweren-vorwuerfen-gegen-peter-grab-d6954.html
    Der Fall Linus Förster: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Linus-Foerster-in-U-Haft-Wie-seine-Ex-Freundin-ihn-entlarvte-id41233652.html

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