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Der Joshu Sasaki-Krimi: Betrug, Unterschlagung und Geisha

"Wenn Sie meine Reden wirklich richtig übersetzen wollen, sollten Sie ins Gefängnis gehen und fünfzehn Jahre lang lernen, wie man dort spricht. Dann können Sie ausdrücken, was ich zu sagen versuche!" 

(Joshu Sasaki 2000)

Ich habe mithilfe einer kostenlosen App die Dokumente zu Joshu Sasakis Verbrechen in den 50er-Jahren in Japan übersetzen lassen. Die englische Vorlage wurde von Jundo Cohen aus japanischen Originaldokumenten erstellt, die entsprechende Webseite "zuiganjiaffairs" ist inzwischen (20.03.23) aber offenbar verschwunden.

Zuiganji News 5

Zuiganji News 8 

Zuiganji News 21

Zuiganji News: Verurteilung 

Zuiganji: Tempel des Strebens (Buchauszug)

Die PDFs konnten in dieser kostenlosen Version nicht bearbeitet werden, aber auch die so entstandene Rohübersetzung liest sich ganz brauchbar. Ich mache diesen Fall damit ganz bewusst im deutschsprachigen Raum bekannter, weil ich hier im Blog gleichzeitig auch eine Extra-Seite mit Teisho (Vorträgen) von Joshu Sasaki eingeführt habe. In den kommenden Wochen (und voraussichtlich im nächsten Jahr) werden in den hier zwei mal monatlich aktualisierten Blogbeiträgen Teisho erscheinen, die von Sasaki Roshi zu bestimmten Anlässen gegeben wurden und sich überwiegend nicht explizit mit dem Rinzai Roku oder Mumonkan auseinandersetzen (diesbezügliche Teisho finden sich sukzessive auf der Extra-Seite zu Joshu Sasaki). So ensteht ein hoffentlich vielseitiges und ausgewogenes Bild des Zen-Lehrers. 

Nun also Jundo Cohen zu seinem Unterfangen:

"Ich möchte auf einige Fragen eingehen, die zu den Übersetzungen [die Sie unten auf dieser Seite finden] und deren Hintergrund gestellt werden könnten.

Ursprünglich wurde ich gebeten, mehrere alte japanische Nachrichtenberichte zu übersetzen, in denen es um einen finanziellen Veruntreuungsskandal ging, der sich vor vielen Jahren im Zusammenhang mit dem buddhistischen Tempel "Zuiganji" in Japan ereignete und bei dem es um die Abzweigung von Regierungs- und Tempelgeldern ging. JOSHU SASAKI, einem bekannten zen-buddhistischen Priester, der jetzt in Nordamerika lebt. Dieses Ersuchen wurde mir von Reverend Kobutsu Malone übermittelt, einem Zen-Priester und Herausgeber einer als "Sasaki-Archiv" bekannten Webseite, auf der Zeugenaussagen und andere Dokumente zu Berichten über angebliche sexuelle Belästigungen von Schülern durch Reverend Sasaki über mehrere Jahrzehnte hinweg gesammelt werden. Die Zen-Gemeinschaft wurde erstmals von Pfarrer Eshu Martin, einem langjährigen Schüler von Pfarrer Sasaki, auf die Angelegenheit aufmerksam gemacht. Der frühere "Zuiganji"-Fall war von mutmaßlichen Opfern und anderen in die Angelegenheit der sexuellen Belästigung verwickelten Personen zur Sprache gebracht worden, und man war der Meinung, dass sich Aspekte des älteren Falles und der Strafverfolgung hinreichend mit den aktuellen Vorwürfen decken, so dass es angemessen wäre, über die ältere Angelegenheit als Hintergrund zu berichten. Ein Japaner, so wurde mir gesagt, der Pfarrer Malone bei seinen Bemühungen unterstützen wollte, hatte die Zeitungsberichte durch eine einfache Mikrofilmsuche in einer Bibliothek in Japan gefunden. Nach Durchsicht der mir gezeigten Artikel, die ich von der öffentlichen Bibliothek in Japan erhalten hatte, erklärte ich mich bereit, diese Übersetzungen zur Verfügung zu stellen, unter der Bedingung, dass ich neutral und unparteiisch versuchen würde, ihren Inhalt zu vermitteln. Ich habe versucht, dies durchgehend zu tun. (...)

METHODE DER ÜBERSETZUNG:

Vor meiner Ordination zum Soto-Zen-Priester war ich (und bin es immer noch) Rechtsanwalt in den Vereinigten Staaten mit Zulassung für den District of Columbia und Florida. Ich habe 22 Jahre lang in Japan gelebt. In den letzten 18 Jahren bestand meine Haupttätigkeit jedoch in der Übersetzung von juristischem Material, einschließlich Beweismitteln, die vor Gerichten in Japan und den Vereinigten Staaten vorgelegt werden. Da auf der Grundlage solcher Beweise häufig das Leben von Menschen auf dem Spiel steht, möchte ein unabhängiger Übersetzer nicht "Partei ergreifen" oder einen Standpunkt oder eine mögliche Interpretation vertreten, die die eine oder andere Ansicht unterstützt. Es geht darum, das Gesagte so genau wie möglich wiederzugeben, mit allen möglichen Interpretationen, Unvollkommenheiten oder potenziellen Zweideutigkeiten. Man möchte auf keinen Fall eine Übersetzung anfertigen, die durch die "Klärung" der Bedeutung eines Satzes oder die "Verbesserung" der Schrift (z. B. durch das Beharren auf perfekter Grammatik, schönen Formulierungen und einem schönen natürlichen Klang in der Übersetzung) dazu führt, dass das Original verändert, ergänzt oder "hineingelesen" wird. Dies gilt insbesondere für die heikelsten oder umstrittensten Teile des Materials. Manchmal müssen Grammatik und Wortwahl auf eine umständliche oder ungrammatische Art und Weise verwendet werden, weil es im Original so ist, und um das Original nicht zu ergänzen oder zu reparieren, sondern es dem Leser zu überlassen, den Inhalt zu interpretieren. (...)

Die Übersetzungen enthalten Nachrichtenberichte aus zwei verschiedenen Zeitungen über die Verurteilung von Reverend Sasaki zu einer achtmonatigen Haftstrafe durch das Berufungsgericht, gegen die er nach seiner Aussage in den Artikeln keine weiteren Rechtsmittel eingelegt hat. Zum Verständnis der Artikel sollte ich erklären, dass Japan ein etwas anderes System für Strafprozesse und Berufungen hat als die Vereinigten Staaten. In Japan führt die untere Instanz (das "Bezirksgericht") ein Verfahren vor einem Gremium von drei Richtern durch. Damals gab es in Japan noch kein Schwurgerichtssystem. In diesem Fall verurteilte die untere Instanz Rev. Sasaki zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Rev. Sasaki legte daraufhin Berufung beim Berufungsgericht (dem "High Court") ein. Anders als in den Vereinigten Staaten beschränkt sich das Berufungsgericht nicht in erster Linie darauf, über Fehler in der Rechtsauslegung und im Verfahren durch das untere Gericht zu entscheiden, sondern führt eine ausführliche Neuverhandlung des Falles durch, einschließlich einer erneuten Präsentation der Beweise und Sachargumente durch die Verteidiger und Staatsanwälte. (...)

Das Berufungsgericht sprach den Angeklagten erneut schuldig, wenn auch in einer Frage "nicht schuldig", hob das Urteil der Vorinstanz in anderen Fragen auf und ersetzte es durch einen neuen Schuldspruch und verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Interessant ist, dass sowohl das Bezirksgericht als auch das Berufungsgericht eine "Bewährungsstrafe" hätten verhängen können, d. h. eine Verurteilung, bei der keine tatsächliche Gefängnisstrafe verbüßt wird, wenn der Verurteilte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut straffällig wird. Dies wird häufig in Fällen von Ersttätern oder bei Vorliegen mildernder Umstände angewandt (SUSPENDED SENTENCES).  In diesem Fall jedoch entschieden sich beide Gerichte aufgrund der Umstände des Falles für eine tatsächliche Inhaftierung von Rev. Sasaki, wobei sie (wenn ein Zitat aus der Aussage des Richters zutrifft) als einen Grund anführten, dass ein Teil der veruntreuten Gelder für Vergnügungen/Ausgaben [遊興費] in einer Weise verwendet wurde, die für eine religiöse Persönlichkeit/einen Geistlichen unangemessen ist (宗教家).

Obwohl eine genaue Berechnung schwierig ist, hatte 1 Yen im Jahr 1954 nicht weniger als das Fünffache der Kaufkraft von 1 Yen heute."

[Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version); leicht überarbeitet]



Kommentare

  1. Hallo GiDo

    "........Cohen aus japanischen Originaldokumenten erstellt, und ich zitiere ihn von dieser Website" Verlinkung funktioniert nicht.

    Grüsse
    Patrick

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  2. Danke, ist korrigiert.

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