Dringlichkeit wegen bevorstehender Immunität geboten! Tatbestand: Bundeskanzlerin Angela Merkel und die jeweiligen Regierungschefs und -chefinnen der Länder beschlossen am 05.01.2021, zu sehen in einem Livestream, u.a., den Lockdown wg. Corona so zu verschärfen, dass ab 11. Januar 2021 nur noch EINE Person, die nicht zu einem Haushalt gehört, diesen besuchen darf. Diese Maßnahme verstößt gegen Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) und birgt die unmittelbare Gefahr der Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Sie ist weder logisch begründbar noch durch bisherige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Einschränkungen der Grundrechte aufgrund der Pandemie gedeckt. Deshalb erfolgt Strafanzeige auf Grund von § 89 StGB: (1) Wer auf Angehörige der Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans planmäßig einwirkt, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergr...
Kommentare eines Zen-Rüpels