Ein Nachtrag zu meinem Kommentar hier, zu dem der Betreiber des Blogs über buddhistische Sekten etwas zweideutig meint, ich wüsste "alles besser". Mir geht es darum, dass in den vergangenen Jahren mehrfach Betroffene von Missbrauch in Sekten an die DBU verwiesen wurden, wo man dann regelmäßig so auf die Betroffenen einwirkte, dass die Angelegenheiten möglichst diskret unter den Teppich gekehrt werden konnten. Der jüngste Fall betrifft einen Aktiven gegen Dr. Sex/Zernickow, der sich nach eigenem Bekunden an einen Sektenbeauftragten und die DBU wenden wollte.
Auch in der Antwort von Tenzin auf seinem Blog wird so getan, als seien nun Eidesstattliche Versicherungen das Mittel der Wahl. Diese wurden übrigens in der Vergangenheit - im Falle Thich Thien Son* - je nach Gutdünken Interessierten zugespielt oder auch nicht. Die Kontrolle wollte sich entweder die DBO oder die DBU vorbehalten - zwei Einrichtungen, die ja bereits hinreichend bewiesen haben, dass sie Scharlatane nicht rechtzeitig durchschauen können.
Ein paar Ergänzungen zu meinem Kommentar. Ich habe tatsächlich selbst eine journalistische Grundausbildung absolviert und weiß, wovon ich rede. Wenn der ehemalige Vorsitzende (TTS*) aus einem Verein wie der DBO ausgeschlossen wird, kann selbstverständlich in einem Printmedium wie "Buddhismus Aktuell" sein voller Name genannt werden, erst recht, wenn es ein Ordensname ist.
Bezüglich des Ordensverfahrens: Der Vinaya schreibt lediglich eine bestimmte Anzahl langjähriger Mönche vor, die über den Ausschluss eines der ihren aus der Sangha entscheidet. Eine Festlegung auf die nationale Herkunft der Mönche gibt es nicht; es ist lediglich von Bedeutung, nach welchem Vinaya man ordinierte.** Die Zen-Lehrerin Doko Waskönig z. B. ordinierte in der vietnamesischen Tradition (Vien Giac, Hannover).
Wenn Ihr Betroffene von irgendeiner Art der Ausbeutung oder des "Missbrauchs" in Sekten seid, dann lasst euch nicht mit Methoden abspeisen, die der Verheimlichung dienen sollen. Geht aufs Ganze, zeigt Mut, sucht auch nach einem juristisch gangbaren Weg! Habt keine Angst zu klagen! Vertraut nicht darauf, dass andere die Fälle zur Anzeige bringen.
Hier noch weitere Auszüge aus dem Strafgesetzbuch, die richtungsweisend sein können:
§ 223 StGB Körperverletzung: "(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Anm.: Psychische Beeinträchtigung gilt dann als körperliche Misshandlung, wenn das körperliche Wohlbefinden dadurch erheblich beeinträchtigt wird/wurde.
§ 228 StGB Einwilligung: "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."
Anm.: Bei einem Abt (Lehrer, "Meister"), der es mithilfe von Manipulationen an deren Psyche mit Schülern/Schülerinnen/Mönchen/Nonnen treibt, wäre anzunehmen, dass er gegen die guten Sitten verstößt.
$ 230 StGB Strafantrag: "(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und (...) werden nur auf Antrag verfolgt."
Wenn Ihr Betroffene von irgendeiner Art der Ausbeutung oder des "Missbrauchs" in Sekten seid, dann lasst euch nicht mit Methoden abspeisen, die der Verheimlichung dienen sollen. Geht aufs Ganze, zeigt Mut, sucht auch nach einem juristisch gangbaren Weg! Habt keine Angst zu klagen! Vertraut nicht darauf, dass andere die Fälle zur Anzeige bringen.
Hier noch weitere Auszüge aus dem Strafgesetzbuch, die richtungsweisend sein können:
§ 223 StGB Körperverletzung: "(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Anm.: Psychische Beeinträchtigung gilt dann als körperliche Misshandlung, wenn das körperliche Wohlbefinden dadurch erheblich beeinträchtigt wird/wurde.
§ 228 StGB Einwilligung: "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."
Anm.: Bei einem Abt (Lehrer, "Meister"), der es mithilfe von Manipulationen an deren Psyche mit Schülern/Schülerinnen/Mönchen/Nonnen treibt, wäre anzunehmen, dass er gegen die guten Sitten verstößt.
$ 230 StGB Strafantrag: "(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und (...) werden nur auf Antrag verfolgt."
* Thich Thien Son nennt sich bzw. lässt sich seit einiger Zeit nennen: Thay
** Theravada Vinaya mit 227 Regeln für Mönche (bhikkhu) und 331 Regeln für Nonnen (bhikkhuni), in Burma, Laos, Thailand, Kambodscha, Sri Lanka;
Dharmaguptaka-Vinaya (250/348), in der VR China, Korea, Taiwan, Vietnam und teils in Japan;
Mulasarvastivada-Vinaya (253/364), in Tibet und der Mongolei
Missbrauch in Sekten ist ein wichtiges Thema, und da stellen buddhistische(/Zen) Gruppen keine Ausnahme dar. Ich unterstütze deshalb jede Initiative, Missbrauch öffentlich zu machen und auch Namen zu nennen (so bald die Sachverhalte hinreichend belegt sind). Wie sonst sollte es möglich sein, potentielle Opfer vor diesem oder jenem Lehrer zu warnen?
AntwortenLöschenAllerdings halte ich es für wichtig, den Missbrauch von unqualifizierten Lehrern an Erwachsenen in privaten Vereinen nicht mit Missbrauch an Minderjährigen durch Mitarbeiter öffentlich geförderter Institutionen (z.B. durch katholische Priester oder Schullehrer) gleichzusetzen (was in diesem Blog ja auch nicht geschieht ...).
Mein Hoffnung ist, dass Aufklärung über missbräuchliche Strukturen und Mechanismen von (Buddhistischen) Sekten Menschen davor bewahren kann, in so eine Falle zu geraten. Hörenswert ist der Beitrag von Christine Gaupp für Bayern 2 "Erleuchtung - nicht garantiert!" (als Podcast verfügbar http://www.br.de/radio/bayern2/programmkalender/sendung194188.html)
Ich lese nun schon länger hier und finde es grundsätzlich gut dass Sie aufklären, doch wie Sie es tun mit einer überheblichen und aggressiven Art, tragen sie selber nicht für einen besseren Ruf des Buddhismus bei.
AntwortenLöschenSie werfen hier der DBU und dem DBO vor sie würden es unter dem Teppich kehren, es ist wohl vielmehr so, dass beide Organisationen schlichtweg Überfordert sind, sich solch Problematik anzunehmen. Die Ordinierten der DBO, sind Tag ein Tag aus damit beschäftigt nicht ihre Ordination zu verlieren, Geld für die nächste Rechnung der Krankenkasse zu sammel und gehen zum Teil „nebenher“ noch Unterrichten. Wo soll durch buddhistische Studien, die meist nicht mal in richtigen Klöstern stattfinden, überhaupt die Kompetenz her kommen mit dem Thema umzugehen?
Der DBU ein Verein von Laien, die sich nach Feierabend den Vereinsaufgaben widmen, kann man kaum zutrauen eine Investigative Arbeit zu leisten oder Betroffene zu beraten. Die Kirchen, musst selbst erst Stellen schaffen, die sich dem Thema annahmen, hier sind die Buddhisten nun gefordert, doch wo sollen die Kompetenzen und Gelder dafür herkommen, abgesehen von manchen Gruppen in Deutschland nagen doch viele der im DBU Vertretenen Gemeinschaften zwar nicht am Hungertuch, doch dicke BMW könnte sich wohl keiner aus der Vereinskasse leisten.
„Der Vinaya schreibt lediglich eine bestimmte Anzahl langjähriger Mönche vor, die über den Ausschluss eines der ihren aus der Sangha entscheidet.“
Das bedeutet das der Orden das Verfahren durchführen müsste, in dem der Beschuldigte Ordiniert ist, die CVBK hat in Deutschland kaum genügend Mönche die ein entsprechendes Ordensalter haben und Mönche aus der Theravada- oder der Mulasarvastivada-Line wären m.E. nicht zulässig.
ja, die ordenszugehoerigkeit ist nicht auf deutschland beschraenkt und nicht auf vietnamesen.
AntwortenLöschenDie Ordenszugehörigkeit…, von welchen Orden sprechen Sie? Der Orden der Kagyüpa kann nicht über ein Mitglied der Vietnamesischen buddhistischen Kirche entscheiden.
LöschenDer Orden dem TTS angehört, hat hier zulande nicht genügend Mönche um eine Sangha Sitzung einzuberufen, nicht mal in ganz Europa dürften genügend Mönche mit entsprechenden Alter zu finden sein.
Von welchem Orden sprechen Sie?
AntwortenLöschenTTS ist angeblich nach dem Dharmaguptaka Vinaya ordiniert. Ich moechte hier nicht alles wiederholen muessen. Zum einen fand laut Aussage aus Vien Giac bereits eine Vinaya Kamma bzgl. TTS statt (bei der der entscheidende Zeuge und Sachverhalt jedoch ausgespart wurden, weil sonst sein Ausschluss aus der Sangha haette erfolgen muessen). Dies ist also "in Europa" moeglich. Diese Vinaya Kamma hatte genau das Problem, dass sie von TTS nahe stehenden Vietnamesen gesteuert wurde. Es ist jedoch (unabhaengig von Kontinenten) moeglich, dass ganz andere nach dem DV Ordinierte den Ausschluss herbeifuehren.
Ferner wiederhole ich, dass es fuer Laien keine Rolle spielt, wenn sie sich an das MPNS halten, nachdem solche Personen durch ihr Verhalten ihren Moenchsstatus verloren haben und ihr Gefolge den Status als Buddha-Sangha. Entsprechend sollte man sie behandeln. Darum benutze ich ausdruecklich das Wort "Sekte", in seiner abwertenden Bedeutung.